Optionstarif für private Krankenversicherung
Ist der Optionstarif für eine private Krankenversicherung sinnvoll und wenn ja, bei welcher Gesellschaft?
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Optionstarif für Zahnärzte
Der Optionstarif ist für Studenten der Zahnmedizin, Assistenzzahnärzte und auch angestellte Zahnärzte aus unserer Sicht als Verband für Zahnärzte sinnvoll. Denn damit sichern sich Zahnärzte schon heute die garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung (PKV). Auch hier wird, wie üblich, die Annahme der jeweiligen Versicherungsgesellschaft bei Beantwortung der Gesundheitsfragen vorausgesetzt.
Auch wenn Sie derzeit noch nicht die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung erfüllen (vom Einkommen bzw. auf Grund Ihres beruflichen Status) können Sie über einen Optionstarif bereits heute die Eintrittskarte für einen späteren Wechsel lösen.
Ihr Vorteil dabei: Sie „frieren“ Ihren Gesundheitsstatus mit der jetzigen Gesundheitsprüfung ein. Der monatliche Beitrag dafür liegt je nach Gesellschaft lediglich bei 5 – 15 Euro.
Überschreiten Sie im Laufe der Zeit die Pflichtversicherungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder werden auf Grund Selbständigkeit freiwilliges Mitglied in der GKV, können Sie aus ihrem Optionstarif ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV, also private Vollversicherung wechseln. Dies bedeutet, dass gesundheitliche Änderungen (bspw. Erkrankungen des Bewegungsapparates, Psyche etc.) ohne Bedeutung sind.
Die Option ist für Sie als Zahnarzt ein einseitiges Recht. Es besteht somit keine Verpflichtung für Sie zu einem Wechsel! Sie entscheiden, ob Sie sich künftig privat Krankenversichern. Nachdem Sie erstmalig vorgenannte Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllen sehen die Versicherungsgesellschaften eine Frist von 1 – 6 Monaten zur Umstellung in den PKV-Vollschutz vor.
Warum könnte die private Krankenversicherung für Sie als Zahnarzt interessant sein
Bei der privaten Krankenversicherung erhalten Sie die vertraglich vereinbarten (und damit nicht änderbaren) Leistungen, die umfangreicher sind, als die der gesetzlichen Krankenkasse. Zu nennen sind z.B. GoÄ, GoZ, Chefarzt-Behandlung, 1-Bettzimmer, hohe Rückerstattungen bei Nichtinanspruchnahme.
Ein 30 Jähriger selbständiger Zahnarzt zahlt in der privaten Krankenversicherung (PKV) bei einem Anbieter mit Zahnärztetarifen rund 400 Euro im Monat. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erhebt einen Beitrag von ca. 760 Euro. Zwischen beiden Systemen liegen somit derzeit rund 360 Euro.
Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden im Rentenalter all Ihre Einkünfte zur Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags herangezogen. Dadurch zahlt ein Zahnarzt im Ruhestand i.d.R. auch als Rentner den Höchstbeitrag in der GKV.
Es lohnt sich – neben den systemrelevanten Unterschieden – somit auch auf Grund der Beiträge (jetzt und später) einen Wechsel in die private Krankenversicherung zu erwägen.