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Junge Freiwillige arbeiten am Tisch

Praxisinterne Unterlagen

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Interne Vorschriften zu Betriebsabläufen einer Klinik/ Praxis unterliegen keiner Dokumentationspflicht und müssen somit nicht an den Patienten herausgegeben werden. Nach der Einführung des Patientenrechtegesetzes wurde gesetzlich festgeschrieben, in welchem Umfang das Einsichtsrecht der Patienten in ärztliche Behandlungsunterlagen besteht.