Das Gehalt in der Assistenzzeit und als angestellter Zahnarzt

Wieviel verdient ein Zahnarzt in der Assistenzzeit und wie die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses aussehen kann

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Gehalt in der Assistenzzeit

Endlich ist das Studium geschafft und nach 5 Jahren harter Arbeit beginnt weitergehende Berufslaufbahn mit der Assistenzzeit. Mit dem Beginn der Assistenzzeit erhalten Sie nun auch gemäß Ihrem Arbeitsvertrag ein vereinbartes Bruttogehalt. Ein Zahnarzt in der Assistenzzeit verdient jedoch bei weitem nicht das Gleiche, wie seine erfahrenen Kollegen. Abhängig vom Bundesland liegt das Anfangsgehalt in der Assistenzzeit durchschnittlich bei 2.500,- Euro pro Monat brutto (Hessen). Davon müssen Sie noch Steuern und Sozialabgaben abgführen, so dass am Ende ca. 1.666,- Euro übrig bleiben (je nach Steuerklasse, Zugehörigkeit Kirche etc.). Dieses Gehalt reicht in der Regel gerade so zum Nötigsten. Die Gehälter steigen aber schon nach kurzer Zeit an. In der Übersichtstabelle sehen Sie Erfahrungswerte, die für Assistenten und angestellte Fachzahnärzte in den ersten Jahren möglich sind.

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Je mehr Erfahrung man erlangt, je mehr Routine man an den Tag legt, desto besser und schneller kann man den Patientenstamm versorgen. Dies führt idealerweise zu einem vollen Terminbuch und zu einem erheblichen Umsatzbeitrag.

Es ist Verhandlungssache, wie viel ein Berufsanfänger letzten Endes verdient. Zwei der meistverwendeten Möglichkeiten bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen in der Assistenzzeit und als angestellter Zahnarzt, sehen Sie nachfolgend.

Das Festgehalt in der Assistenzzeit

Im Arbeitsvertrag wird ein festes Gehalt vereinbart. Diese Variante macht zu Beginn der Assistentenzeit am meisten Sinn: Sie können sich als Assistenzzahnarzt genug Zeit für Ihre Patienten nehmen und dabei mit einem festen Gehalt rechnen. So können Sie in der Assistentenzeit auch Ihre Lebenshaltungskosten planen und sich in Ruhe noch weiterbilden und Erfahrung sammeln. Das Festgehalt sollte sich idealerweise auf bis zu 4000,- Euro monatlich brutto bis zum Ende der Assistenzzeit steigern. Ist die Assistenzzeit beendet, so sollte ein Gehalt von 4500,- Euro brutto angestrebt werden. Unter Umständen macht es Sinn eine Umsatzbeteiligung mit zu vereinbaren.

Das Festgehalt zuzüglich Umsatzbeteiligung

In vielen Praxen ist zu dem Festgehalt eine Umsatzbeteiligung möglich, die mit dem Inhaber individuell vereinbart wird. Schon im zweiten Jahr der Assistenzzeit kann dies Sinn machen. Bei dieser Form der Vergütung erhält der Assistenzzahnarzt oder später der angestellte Zahnarzt neben dem Festgehalt eine prozentuale Beteiligung am Honorarumsatz. Dabei liegt das Festgehalt niedriger als bei einer Vereinbarung eines Arbeitsvertrages mit „nur“ Festgehalt. Mithin hängt das Gehalt von einem selbst ab. Die Behandlungsdauer, die Schwierigkeit der Behandlung und die Anzahl der Patienten bestimmen das Gehalt.

Der Nachteil ist, dass der Umsatz gering ausfallen kann. Vor der Umstellung auf eine Umsatbeteiligung sollten Sie die bisherigen Umsatzzahlen beim Arbeitgeber vorher erfragen. Der Vorteil ist, dass Sie dadurch Ihr Gehalt erheblich steigern können. Sogar im Krankheitsfall dient das Fixum und der Durchschnittsumsatz (meist der letzten drei Monate) als Grundlage für die sog. Lohnfortzahlung und auch für das Krankentagegeld.

Wir können unsere Mitglieder bei der Berechnung ihres konkreten Krankentagegeldes unterstützen.

Bei angestellten Zahnärzten liegt das Festgehalt bei dieser Form der Vergütung zwischen 3000,- und 3500,- Euro. Die prozentuale Beteiligung liegt dabei zwischen 20% und 30% des Honorarumsatzes. Hier bitte aufpassen! -> Der Honorarumsatz ist etwas anderes, als der Gesamtumsatz der Praxis. Der Gesamtumsatz beinhaltet auch die Anteile am Fremd- oder Eigenlabor!
Eine häufige Variante bzw. Ergänzung dieser Vergütung ist, dass die Umsatzbeteiligung erst vergütet wird, wenn man mit dieser sein Festgehalt erwirtschaftet hat. Bei einem Fixgehalt von 3000,- Euro brutto und einer Umsatzbeteiligung von 20%, müsste man daher erstmal 15.000,- Euro Umsatz im Monat erbringen, bevor ein zusätzliches Gehalt fällig wird.

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