Vorsorgevollmachten für Zahnärzte
Angestellte Zahnärzte, Assistenten, PraxisinhaberEndlich unkompliziert: Patientenvollmacht, Vorsorgevollmacht und Praxisinhabervollmacht ganz einfach ONLINE erstellen lassen. wie es geht? Lesen Sie weiter.
Berufshaftpflicht für Zahnärzte
Allgemein, Angestellte Zahnärzte, Assistenten, PraxisinhaberDie Haftung spielt bei Zahnärzten eine große Rolle, insbesondere, wie ein Zahnarzt mögliche Risiken richtig versichert und absichert. Schließlich kann durch einen Behandlungsfehler eine große Schadenssumme auf den angestellten Zahnarzt oder Assistenzzahnarzt zukommen.
Praxisbörsen-check
Allgemein, Angestellte Zahnärzte, Assistenten, Praxisinhaber, StudentenEine passende Zahnarztpraxis zu finden ist nicht einfach. Es gibt zahlreiche Praxisbörsen, die Zahnarztpraxen vermitteln. Aber auch dort gibt es Unterschiede. Wir haben in unserem Praxisbörsen-Check die gängigsten Praxisbörsen auf Herz und Nieren geprüft.
Social Media für Zahnärzte
Angestellte Zahnärzte, Digitale Präsenz, PraxisinhaberMithilfe von Social Media können sich Zahnärzte recht schnell mit der anvisierten Zielgruppe in Verbindung setzen. Soziale Netzwerke dienen der zwischenmenschlichen Interaktion und als Informationsquelle, das nicht zu unterschätzen ist. Eine praktische Anleitung und Erklärung, wie Sie Social Media für Ihre Praxis nutzen können.
DSGVO Absicherung
Angestellte Zahnärzte, Assistenten, DSGVO, PraxisinhaberStellen Sie sich vor, Sie kommen morgens in Ihre Praxis und alle Patienten- und Abrechnungsdaten sind verschwunden. Sie wurden Opfer eines Hackerangriffs, der Ihren Praxiscomputer und Ihre Praxissoftware mit einer Schadsoftware infiziert hat.
Jameda
Angestellte Zahnärzte, Assistenten, Gerichtsentscheidungen, PraxisinhaberDer BGH hält weiterhin daran fest, dass Ärztebewertungsportale eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfüllen und mithin grundsätzlich ein Anspruch des Arztes auf Löschung des gesamten eigenen Profils nicht besteht, es sei denn, der Portalbetreiber verlässt im Einzelfall die Position des neutralen Informationsmittlers.
Praxisinterne Unterlagen
Angestellte Zahnärzte, Assistenten, Gerichtsentscheidungen, PraxisinhaberInterne Vorschriften zu Betriebsabläufen einer Klinik/ Praxis unterliegen keiner Dokumentationspflicht und müssen somit nicht an den Patienten herausgegeben werden.
Nach der Einführung des Patientenrechtegesetzes wurde gesetzlich festgeschrieben, in welchem Umfang das Einsichtsrecht der Patienten in ärztliche Behandlungsunterlagen besteht.