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Praxisübernahmevertrag – wichtige Regelungen
Allgemein, Angestellte Zahnärzte, Praxisinhaber, PraxisübernahmeAus Sicht des Praxiserwerbers dient der Praxisübernahmevertrag nicht nur der Dokumentation der Einigung mit dem Praxisabgeber über den Kaufpreis, das Inventar oder das Übernahmedatum. Vielmehr sichert ein Praxisübernahmevertrag den Praxiserwerber sehr umfassend ab.