Vorsorge­vollmachten für Zahnärzte und andere Verfügungen

Endlich unkompliziert: Patientenvollmacht, Vorsorgevollmacht und Praxisinhabervollmacht ONLINE erstellen lassen

Lesezeit: 10 Min

Wer entscheidet Ihre Angelegenheiten, wenn Ihnen als Zahnarzt etwas zustößt?

Selbst der Ehepartner darf dies nicht automatisch!

Die Begriffe Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung kennt jeder. Viele hatten dieses Thema schon oft auf der To-Do-Liste. Denn es kann jeden treffen. Wegen eines Unfalls oder einer Krankheit ist man nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten zu regeln. Wer darf in diesem Fall über den Aufenthalt bestimmen oder über die medizinischen Maßnahmen? Wer darf über das Bankkonto verfügen, wer darf die Gehälter für die Praxisangestellten überweisen?

Ohne entsprechende Vollmachten wird meist ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt, der sich dann um alles kümmert. Der Zugriff auf eigene Konten sowie auf Praxiskonten wird eingeschränkt.

Dank unseres Kooperationspartners können Vorsorgevollmachten für Zahnärzte und andere Verfügungen ONLINE erstellt werden und das inkl. einer telefonischen Beratung! Dieses Angebot gilt für alle unseren Mitglieder.

1. Die Vorsorgevollmacht

Mit der sog. Vorsorgevollmacht erteilt man einer Person sozusagen die Generalvollmacht und vermeidet zugleich die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers. Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Person in Notfallsituationen bestimmte oder sogar alle Angelegenheiten zu regeln. Die bevollmächtigte Person kann über Bankkonten verfügen, Mietverträge kündigen und sich auch um Steuerangelegenheiten kümmern.

Die Vorsorgevollmacht sollte im Zentralen Register der Bundesnotarkammer hinterlegt werden, damit man diese Vollmacht im Fall der Fälle auch findet.

Weitere wichtige Vollmachten bzw. Verfügungen sind: Patientenverfügung, Praxis- oder Unternehmervollmacht, Sorgerechtsvollmacht.

2. Die Praxisvollmacht

Die Praxisvollmacht erlaubt dem Zahnarzt einen Bevollmächtigten zu bestimmen, der ihn für den Fall der Fälle vertritt. Der Bevollmächtigte kann so Gehälter für die Praxisangestellten oder die Miete überweisen, den Zahnarzt bei einer Gesellschafterversammlung vertreten. Ein Muss für jeden Zahnarzt.

3. Die Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung kann man vorsorglich verfügen, dass bestimmte medizinische Behandlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, falls man selbst nicht mehr darüber entscheiden kann. Somit stellt man sicher, dass der Patientenwille erfüllt wird.

4. Die Sorgerechtsverfügung

Die Sorgerechtsverfügung regelt, wer das Sorgerecht über Kinder im Ernstfall erhalten soll, zum Beispiel wenn beide Elternteile aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit dieses nicht mehr ausüben können. Nahe Verwandte oder Familienangehörige erhalten nicht automatisch das Sorgerecht.

Als Mitglied können Sie dieses Thema nun unkompliziert online lösen!